AGB / Bookingvertrag


Allgemeine Geschäftsbedingungen DJDANNY.de

§ 1 – Allgemeines

(1) Für Leistungen und Lieferungen finden ausschließlich die folgenden Bedingungen Anwendung.
Abänderungen bedürfen der Schriftform. Diese gelten auch dann, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der
Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) „DJDANNY.de“ fungieren nicht selbst als Veranstalter, sondern werden durch den Veranstalter gebucht.
Für alle Buchungen gelten diese AGB.

(3) Die in der Buchungsbestätigung benannten Pflichten sowohl des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers – „DJDANNY.de“ – sind für beide Seiten bindend.

§ 2 – Angebote und Abschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn „DJDANNY.de“ eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 3 – Leistungen

(1) „DJDANNY.de“ tritt nicht als Veranstalter auf, sondern bietet als Dienstleistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an.

1. Durchführen von DJ-Dienstleistungen der vereinbarten Veranstaltung gemäß Buchungsbestätigung,
2. Bereitstellen von Ton-, Licht- und Mediatechnik (je nach Angebot),
3. Auf- und Abbau, Lieferung und Abtransport der bereitgestellten Technik (je nach Angebot) sowie
4. weitere Dienstleistungen rund um das Thema Hochzeiten (Vermietung und Ausleihe).

(2) Der Auf- und Abbau findet – soweit nicht anders vereinbart – unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.

§ 4 – Preise

(1) Die in Angeboten sowie Buchungsbestätigungen benannten Preise verstehen sich inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

(2) Weitere Leistungen, die in der Buchungsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich abgerechnet.

(3) Die benannten Preise, Angebote sowie Buchungsbestätigungen gelten unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

§ 5 – Gebühren GEMA, Anmeldung der Lizenzzahlung (Urheberrecht)

(1) Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen sowie Anmeldungen bei der GEMA einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter, sollten wir dafür von dritter Seite belangt werden, gegenüber uns („DJDANNY.de“) in voller Höhe ersatzpflichtig.

(2) Privatveranstaltungen (z. B. Hochzeiten) sind in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig.
Aktuelle Informationen sowie Anmeldung bleiben bei der jeweiligen GEMA-Bezirksdirektion (www.gema.de) durch den Auftraggeber zu prüfen.

§ 6 – Rücktritt vom Vertrag

(1) Für den Fall des Rücktritts von einem bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrag werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Diese schließt sämtlichen Stornierungsaufwand der Vertragspartner mit ein ebenso wie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.

(2) Im Falle des Rücktritts seitens des Kunden werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

1. Innerhalb Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages fallen keine Stornierungskosten an, anschließend 50 % der vereinbarten Vergütung – es sei denn, nachstehende Ziffer 2) tritt ein:

2. Ab 30 Tagen vor der Veranstaltung fallen Stornierungskosten an in Höhe 100 % der vereinbarten Vergütung.

(3) Ausnahmen:

1. Bei Vereinbarung eines neuen Veranstaltungstermins werden lediglich angemessene Umbuchungskosten in Rechnung gestellt.

2. Bei einem Todesfall entfallen die Stornierungskosten.

(4) Äußere Einflüsse (Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Betriebsstörungen beim Veranstalter, behördliche Anordnung, Stromausfall oder Netzschwankungen etc.) sowie durch uns („DJDANNY.de“) nicht zu verantwortende Umstände, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen zu können, gewähren dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag; ebenso ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Zurückbehalt von Zahlungsverpflichtungen.

§ 7 – Leistungsstörungen

Etwaige Mängel der erbrachten Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei uns („DJDANNY.de“) anzuzeigen. Danach erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

§ 8 – Leistungsverzug

(1) Fälligkeit der Leistungen wird für beide Seiten mit in der Buchungsbestätigung aufgeführten Terminen bestimmt.

(2) Sämtliche Rechnungen sind fällig per in diesen Rechnungen datumsmäßig bestimmtem Zahlungsziel.

(3) Für den Fall des Zahlungsverzugs entsteht „DJDANNY.de“ Anspruch auf Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe.

§ 9 – Zahlungsbedingungen

(1) Falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt oder seine Zahlungen einstellt ist „DJDANNY.de“ zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.

Sämtliche Forderungen werden in diesen Fällen ohne besondere Aufforderungen durch „DJDANNY.de“ sofort in vollem Umfange insgesamt fällig.

(2) Zahldienstleister Paypal und Klarna sind bei uns nach Absprache möglich.

(3) Kreditkarten, Schecks oder ähnliche Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.

(4) Die Abtretung der Forderungen an Dritte steht „DJDANNY.de“ frei.

§ 10 – Haftung

(1) Für Personen- und Sachschäden an Equipment und Datenträgern, die vor, während und nach der Veranstaltung durch deren Gäste verursacht wurden, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

(2) Bei Open-Air-Veranstaltungen bleibt der Auftraggeber verpflichtet das gesamte Equipment gegen Nässe/Regen zu schützen.

(3) Für Gebühren – z. B. für Ordnungswidrigkeiten – , die durch ggf. zu laute Akustik veranlaßt sind, haftet der Auftraggeber.

§ 11 – Spesen

(1) Für Veranstaltungen über vier Stunden sind den Mitarbeitern von „DJDANNY.de“ – DJ sowie ggf. Auf- und Abbauhelfern – ausreichend Getränke (alkoholfrei) inkl. einer Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

(2) Bei einem Anfahrtsweg von über 100 km sind den Mitarbeitern von „DJDANNY.de“ – DJ sowie ggf. Auf- und Abbauhelfern – zur Verfügung zu stellen eine Unterkunft mit Dusche/WC – entsprechend üblichem Standard – .

§ 12 – Nutzung von übermittelten Informationen

(1) Übermittelte Informationen darf der Auftraggeber nur für die benannten Veranstaltungen nutzen.
Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung dieser Informationen sind unzulässig.

(2) Informationen von Seiten „DJDANNY.de“ dürfen nur mit deren Zustimmung für andere Veranstaltungen genutzt werden.

(3) Für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen durch „DJDANNY.de“ erstellte Konzepte und Vorschläge darf der Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch „DJDANNY.de“ verwenden.

(4) Für den Fall des Verstosses gegen diese Vereinbarung bleiben „DJDANNY.de“ Schadenersatzansprüche vorbehalten. Außerdem stehen „DJDANNY.de“ jene Vergütungen zu, die angefallen wären, wenn dem Auftraggeber die betreffenden
Informationen von „DJDANNY.de“ übermittelt worden wären.

§ 13 – Anwendbares Recht

Zwischen dem Auftraggeber und „DJDANNY.de“ gelten für die gesamten Rechtsbeziehungen sowie diese AGB das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

§ 14 – Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird vereinbart der Sitz des Auftragnehmers.

Wenn der Auftraggeber über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, sein Wohnsitz nach Vertragsabschluss oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt sind oder er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, gilt gleichfalls vorstehender Gerichtsstand.

§ 15 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrags im übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Für den Fall, dass sich dieser Vertrag als lückenhaft erweisen sollte geltend die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.